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   BGH, 28.07.1967 - 4 StR 243/67   

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https://dejure.org/1967,253
BGH, 28.07.1967 - 4 StR 243/67 (https://dejure.org/1967,253)
BGH, Entscheidung vom 28.07.1967 - 4 StR 243/67 (https://dejure.org/1967,253)
BGH, Entscheidung vom 28. Juli 1967 - 4 StR 243/67 (https://dejure.org/1967,253)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHSt 21, 285
  • NJW 1967, 2020
  • MDR 1967, 939
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 31.05.1960 - 5 StR 168/60

    polizeiliches Protokoll - § 254 StPO, Urkundenverwertungsverbot, Vorhalt ggü.

    Auszug aus BGH, 28.07.1967 - 4 StR 243/67
    Nach dem Ermessen des vorhaltenden Richters konnte der Vorhalt in der Weise geschehen, daß der Angeklagte auf den wesentlichen Inhalt der seinerzeit bei der Polizei und (oder) dem Richter protokollierten Aussagen hingewiesen wurde; zum Zweck des Vorhalts durfte aber auch das Protokoll, und zwar auch das polizeiliche Protokoll, wörtlich verlesen werden (BGHSt 1, 337, 339; 14, 310, 311).

    Insoweit ist Beweismittel nur eigene, in der Hauptverhandlung gemachte Erklärung des Angeklagten, zu deren Bestandteil er den Inhalt der von ihm anerkannten Protokolle gemacht hat (BGHSt 14, 310, 311/312; RGSt 61, 72, 74; 69, 88).

  • BGH, 07.05.1953 - 3 StR 249/52

    Gewalttätiges widerrechtliches Eindringen einer öffentlich zusammengerotteten

    Auszug aus BGH, 28.07.1967 - 4 StR 243/67
    Diese Auffassung ist vom Bundesgerichtshof immer vertreten worden (BGH 4 StR 1032/51 vom 17. April 1952; 3 StR 249/52 vom 7. Mai 1953; 4 StR 787/52 vom 21. Mai 1953); sie wird auch im Schrifttum gebilligt (Löwe/Rosenberg StPO 21. Aufl. § 261 Anm. 3) oder jedenfalls nicht in Zweifel gezogen.
  • BGH, 02.10.1951 - 1 StR 421/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.07.1967 - 4 StR 243/67
    Nach dem Ermessen des vorhaltenden Richters konnte der Vorhalt in der Weise geschehen, daß der Angeklagte auf den wesentlichen Inhalt der seinerzeit bei der Polizei und (oder) dem Richter protokollierten Aussagen hingewiesen wurde; zum Zweck des Vorhalts durfte aber auch das Protokoll, und zwar auch das polizeiliche Protokoll, wörtlich verlesen werden (BGHSt 1, 337, 339; 14, 310, 311).
  • BGH, 17.04.1952 - 4 StR 1032/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.07.1967 - 4 StR 243/67
    Diese Auffassung ist vom Bundesgerichtshof immer vertreten worden (BGH 4 StR 1032/51 vom 17. April 1952; 3 StR 249/52 vom 7. Mai 1953; 4 StR 787/52 vom 21. Mai 1953); sie wird auch im Schrifttum gebilligt (Löwe/Rosenberg StPO 21. Aufl. § 261 Anm. 3) oder jedenfalls nicht in Zweifel gezogen.
  • BGH, 15.08.1952 - 3 StR 267/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.07.1967 - 4 StR 243/67
    Da M., F. und H. in dem verbunden durchgeführten Strafverfahren nur die Rechtsstellung von Mitangeklagten hatten, konnte keiner von ihnen als Zeuge vernommen werden (BGHSt 3, 149, 151/152).
  • BGH, 21.05.1953 - 4 StR 787/52

    Wegschaffung eines Betrunkenen - § 249 StGB, Sachherrschaft, 'mit Gewalt',

    Auszug aus BGH, 28.07.1967 - 4 StR 243/67
    Diese Auffassung ist vom Bundesgerichtshof immer vertreten worden (BGH 4 StR 1032/51 vom 17. April 1952; 3 StR 249/52 vom 7. Mai 1953; 4 StR 787/52 vom 21. Mai 1953); sie wird auch im Schrifttum gebilligt (Löwe/Rosenberg StPO 21. Aufl. § 261 Anm. 3) oder jedenfalls nicht in Zweifel gezogen.
  • RG, 24.01.1935 - 2 D 1330/34

    Zur Frage der Verwertung von Urkunden in der Hauptverhandlung.

    Auszug aus BGH, 28.07.1967 - 4 StR 243/67
    Insoweit ist Beweismittel nur eigene, in der Hauptverhandlung gemachte Erklärung des Angeklagten, zu deren Bestandteil er den Inhalt der von ihm anerkannten Protokolle gemacht hat (BGHSt 14, 310, 311/312; RGSt 61, 72, 74; 69, 88).
  • RG, 06.12.1926 - II 920/26

    Inwiefern sind polizeiliche Protokolle über Erklärungen des Angeklagten in der

    Auszug aus BGH, 28.07.1967 - 4 StR 243/67
    Insoweit ist Beweismittel nur eigene, in der Hauptverhandlung gemachte Erklärung des Angeklagten, zu deren Bestandteil er den Inhalt der von ihm anerkannten Protokolle gemacht hat (BGHSt 14, 310, 311/312; RGSt 61, 72, 74; 69, 88).
  • OLG Braunschweig, 19.12.2023 - 3 Kap 1/16

    Kapitalanleger-Musterverfahren; Ausgangsverfahren; Beweisbeschluss; Beweisthemen;

    Danach dürfen polizeiliche oder staatsanwaltliche Vernehmungsprotokolle im Strafprozess nicht als Urkunde verlesen werden, während § 254 Abs. 1 StPO eine Ausnahme von diesem Grundsatz für solche Erklärungen des Angeklagten statuiert, die in einem richterlichen Protokoll enthalten sind (siehe z. B. BGH, Urteil vom 31. Mai 1960 - 5 StR 168/60 -, NJW 1960, S. 1630; Urteil vom 28. Juli 1967 - 4 StR 243/67 -, NJW 1967, S. 2020 a. E.).
  • BGH, 07.11.2006 - 5 StR 164/06

    Verurteilungen im Steuerhinterziehungsverfahren gegen die frühere Vereinsspitze

    Vorhalte sind als bloße Vernehmungsbehelfe nicht in das Protokoll aufzunehmen (vgl. BGHSt 21, 285, 286).
  • BGH, 29.08.1990 - 3 StR 184/90

    Bestimmtheit der Tatsachenbehauptung; Bestimmtheit der Beweistatsache;

    Bei der von der Revision weiterhin erwähnten Entscheidung des 1. Strafsenats (a.a.O. 21) kann es bei Zugrundelegung der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nach Lage der Dinge nur so gewesen sein, daß sich aus dem angefochtenen Urteil selbst die Tatsache des Vorhalts und der Inhalt des vorgehaltenen Teils der Niederschrift ergeben haben, wie auch durch die Bezugnahme auf BGHSt 21, 285, 286 bestätigt wird.
  • BGH, 01.09.1987 - 1 StR 191/87

    Nicht geringe Menge von LSD

    Es ist durchaus möglich, daß die früheren Angaben des Angeklagten, der sich wiederum zur Sache äußerte (UA S. 5, 7), im Wege des Vorhalts - der nicht protokolliert zu werden brauchte - in die Hauptverhandlung eingeführt worden sind (vgl. BGHSt 21, 285, 286/287).
  • BGH, 30.04.1968 - 1 StR 625/67

    Beweisverwertungsverbot wegen unterlassener Belehrung des Beschuldigten über sein

    Die freie Beweiswürdigung ermöglicht es, den Wahrheitsgehalt unterschiedlicher Ansagen des Angeklagten unter Beachtung seiner psychologischen Situation zutreffend zu bewerten (vgl. BGHSt 21, 285); damit sind seine prozessualen Rechte ausreichend gewahrt.
  • BGH, 06.07.1992 - 5 StR 302/92

    Verwerfung der Revision - Einführung von Erkenntnissen über das frühere

    Erkenntnisse über das frühere Aussageverhalten eines Zeugen können in die Hauptverhandlung durch dessen Aussage, gegebenenfalls auf Vorhalt von Vernehmungsniederschriften, eingeführt werden (vgl. BGHSt 21, 285, 286 f.; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 14, 21).
  • BGH, 18.09.2008 - 3 StR 296/08

    Freispruch; Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung (Rücknahme eines Geständnisses);

    Das Landgericht hat erkannt, dass ein Geständnis oder eine sonstige Sachdarstellung eines Angeklagten einschließlich etwaiger Belastungen von Mitangeklagten nach der deutschen Strafprozessordnung durch einen Widerruf nicht beseitigt werden, sondern der Beweiswürdigung in vollem Umfang zugrunde gelegt werden können und vom Tatrichter unter Einbeziehung der Umstände und Gründe des Widerrufs auf ihre Richtigkeit zu überprüfen sind (vgl. BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 23; vgl. auch BGH StV 2001, 440; NStZ 1994, 597; NJW 1967, 2020).
  • OLG Köln, 19.09.1997 - Ss 433/97
    Bewiesen wird der Vorgang in den ersten Fällen allein durch die negative Beweiskraft des Protokolls, nur beim - nicht protokollierungsbedürftigen (BGHSt 21, 285, 286) - Vorhalt im Freibeweisverfahren (BGHSt 22, 26).
  • BGH, 02.03.1983 - 2 StR 744/82

    Verlesung und Vewertung von Vernehmungsniederschriften zu Beweiszwecken -

    Gegen die Verlesung der beiden Vernehmungsniederschriften würden keine Bedenken bestehen, falls sie zum Zwecke des Vorhaltes geschehen wäre (BGHSt 21, 285 f).
  • BVerwG, 25.03.1986 - 2 WD 46.85

    Wehrrecht - Disziplinargericht - Soldat - Geständnis - Beweiswürdigung

    Er kann das Geständnis des Soldaten für glaubhaft erklären, obwohl es widerrufen worden ist; er kann aber bei entsprechender Würdigung der Gesamtumstände des Einzelfalles den Widerruf des Geständnisses als glaubhaft ansehen, weil dafür eine hinreichende überzeugende Erklärung gegeben ist und durchgreifende Zweifel am Wahrheitsgehalt des Geständnisses bestehen (BGHSt 21, 285, 287 [BGH 28.07.1967 - 4 StR 243/67] m.w.N.).
  • BGH, 18.05.1998 - 1 StR 67/98

    Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs

  • OLG Hamm, 28.04.2003 - 2 Ss 126/03

    Verfahrensrüge; Begründung, Auskunftsverweigerungsrecht; Belehrung;

  • BGH, 05.12.1996 - 4 StR 547/96

    Annahme eines vollendeten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln trotz

  • BGH, 21.11.1968 - 1 StR 625/67

    Geständnis - Ordnungsgemäße Belehrung - Verwertung bei Urteilsfindung -

  • BGH, 23.01.1990 - 1 StR 699/89

    Rechtmäßigkeit einer Beweiswürdigung - Bildung einer Gesamtstrafe

  • BGH, 02.03.1982 - 1 StR 871/81

    Verwertung eines Polizeiberichts selbst als Beweismittel - Berücksichtigung des

  • BGH, 13.11.1974 - 2 StR 484/74

    Verletzung der Aufklärungspflicht - Nichtverlesung einer Niederschrift über die

  • BGH, 09.02.1971 - 5 StR 743/70

    Verminderung des Hemmungsvermögens infolge exzessiven Alkoholgenusses -

  • BGH, 04.09.1973 - 5 StR 327/73

    Strafbarkeit wegen fortgesetzter Unzucht mit einem Kinde in Tateinheit mit

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